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Antrag / Anfrage / Rede

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Antrag auf Stellungnahme der Stadt Regensburg zur Teilfortschreibung mit Öffentlichkeitsbeteiligung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

BESCHLUSSVORSCHLAG

1.    Die Stadt Regensburg meldet sich zum Erneuten Beteiligungsverfahren einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (Zentrale Orte, Anbindegebot, Fluglärmschutzbereiche, Einzelhandelsgroßprojekte) zu Wort und erstellt fristgerecht eine beschlussfähige Verwaltungsvorlage in Form einer Stellungnahme, welche auf die Ziele des von der Staatsregierung initiierten „Bündnisses für Flächenschutz“ aus dem Jahr 2003 und auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (Reduzierung des Flächenverbrauchs bis 2020 auf 30 ha pro Tag in Deutschland) ausdrücklich hinweist und zum Ausdruck bringt, dass der jetzige Text des LEP im Widerspruch zu diesen Zielen steht und eine Lockerung des Anbindegebotes dem Ziel, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, widerspricht und daher nicht befürwortet wird.

2.    Sollte dies nicht möglich sein, soll im Namen der Stadt Regensburg beim Staatsministerium eine Fristverlängerung beantragt werden, da die jetzt gültige Frist für Stellungnahmen (22.12.2017) für die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr knapp bemessen ist.

3.    Wenn möglich, soll eine ablehnende Positionierung in Form einer Äußerung der Stadt Regensburg zur Änderung des Alpenplans in die Vorlage der Verwaltung eingearbeitet werden.

BEGRÜNDUNG

Laut Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat läuft zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern mit Frist bis 22.12.2017 eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung.

Eine Stellungnahme und Positionierung der Stadt Regensburg, welche auf die Ziele des von der Staatsregierung initiierten „Bündnisses für Flächenschutz“ aus dem Jahr 2003 und auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (Reduzierung des Flächenverbrauchs bis 2020 auf 30 ha pro Tag in Deutschland) ausdrücklich hinweist und zum Ausdruck bringt, dass der jetzige Text des Landesentwicklungsprogramms im Widerspruch zu diesen Zielen steht. Insgesamt soll die Stellungnahme der Stadt Regensburg ausdrücken, dass die Lockerung des Anbindegebotes dem Ziel, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, widerspricht und daher nicht befürwortet wird.

Falls auch eine Äußerung der Stadt Regensburg zur Änderung des Alpenplans möglich ist, soll in die Vorlage der Verwaltung dazu eine ablehnende Positionierung eingearbeitet werden. Der Schutz der Alpen ist eine gesamtbayerische Aufgabe und darf nicht alleine den unmittelbar dort liegenden Gebietskörperschaften am Herzen liegen.

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