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Antrag / Anfrage / Rede

UPDATE: Anpassung Stellplatzverordnung

Reduzierung des Flächenverbrauchs für Parkplätze im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich

Quelle: en.wikipedia.org

UPDATE: Derzeit liegt der Antrag zur Über-, Auf- und Bearbeitung bei der Verwaltung und wird nach Vergleichen mit anderen bayerischen Städten und Kommunen voraussichtlich im 2. Quartal 2018 vorgelegt

Was von der CSU im Stadtrat als "indirekte Umerziehungsmaßnahme" gegeißelt wurde, ist am Dienstag, den 19.9. im Stadtplanungsausschuss für die Prüfung auf Umsetzbarkeit einstimmig beschlossen worden. Initiative ergriff die ÖDP-Stadtratsfraktion in Form des folgenden Antrags:

BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg für Kfz wird entsprechend dem Münchner Modell angeglichen. Dabei verringert sich i.d.R. die Zahl der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze.
  2. Werden im Bereich des Wohnungsbaus oder bei Sanierungen schlüssige Wohn- und Mobilitätskonzepte vorgelegt, bei denen die Bewohner weitgehend auf eigene Kfz verzichten, kann die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Im Optimalfall liegen diese am Rande der Siedlung, um die störenden Auswirkungen des Autoverkehrs  vom direkten Lebensraum der Bewohner fern zu halten.
  3. Kann ein Betrieb ohne nennenswerten Parteiverkehr bei Neuansiedelung oder Erweiterung ein Mobilitätskonzept vorlegen, welches den Beschäftigten Alternativen zum MIV aufzeigt (über gute ÖPNV-Anbindung oder Betriebsbusse, ggf. in Kooperation mit anderen Betrieben, besondere Anreize zur Fahrradnutzung), kann die Zahl der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Kfz-Stellplätze auf ein absolutes Minimum gesenkt werden.
  4. Die Stadt wirkt aktiv auf Unternehmen ein, alternative Mobilitätskonzepte für ihre Arbeitnehmer zu erstellen und unterstützt diese nach Kräften. Ebensolchen Einfluss übt die Stadt auf Akteure im Wohnungsbau aus.

BEGRÜNDUNG

In unserer Stadt konkurrieren der Flächenbedarf für Wohnen, Grünflächen, Gewerbe- und Industriebetriebe und Verkehrsflächen massiv. Bei prognostiziertem Bevölkerungswachstum wird sich die Situation immer weiter verschärfen. Gleichzeitig soll der Modal Split in Richtung des Umweltverbundes verschoben werden. Daraus ergibt sich der zwingende Schluss, dass Flächen für den MIV verringert werden müssen. Parkplatzflächen (v.a. ebenerdig) haben einen enormen Flächenverbrauch und tragen massiv zur Flächenversiegelung bei. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Konzeptes zum höherwertigen ÖPNV wird die Bedeutung des eigenen Kfz in der Großstadt Regensburg immer weiter sinken (müssen). Daher sind die bisherige Stellplatzsatzung und die Zahl der im industriellen/gewerblichen Bereich einerseits, sowie im Bereich des Wohnungsbaus andererseits, bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze nicht mehr zeitgemäß und durch das Aufzeigen von Alternativen zu senken. Die Kommune hat hier rechtlich eindeutig einen großen Handlungsspielraum zugewiesen bekommen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO, siehe Anlage a und c). Diesen sollten wir nutzen und den Flächenbedarf für Kfz zukunftsorientiert neu bewerten. Die Überarbeitung der Stellplatzsatzung und die Flexibilisierung bezüglich der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Parkplatzflächen sind hier ein erster Schritt.

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