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Antrag / Anfrage / Rede

Verkehrsberuhigung Domplatz - ÖDP-Antrag vertagt

Antrag: Wohnverkehrsstraßen als Fußgängerzone und Domplatz bis zu baulicher Anpassung als Wohnverkehrsstraße

Domplatz (Quelle: Wikimedia Commons)

Der Antrag der ÖDP-Fraktion im Planungsausschuss vom 3. Juli 2018 wurde in den Herbst vertagt. Die Vorschläge der ÖDP sollen in eine Verwaltungsvorlage miteinfließen.

BESCHLUSSVORSCHLAG

  • Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher zeitlichen Abfolge die Wohnverkehrsstraßen der Altstadt nach und nach in Fußgängerzonen umgewandelt werden können.
  • Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, den kompletten Domplatz bereits vor seiner baulichen Anpassung als Wohnverkehrsstraße anzuordnen und, sobald in der Folge möglich,  in eine Fußgängerzone umzuwandeln.

BEGRÜNDUNG

Wohnverkehrsstraßen mit erheblichem Aufkommen von MIV sind in der Altstadt aufgrund der immer höheren Touristenzahlen nicht mehr zeitgemäß. Zudem beklagt die Verwaltung die mangelhaften Kontrollmöglichkeiten von vermutlich nicht durchfahrtsberechtigten Kfz in Wohnverkehrsstraßen. Es ist dringend an der Zeit, das hohe Aufkommen des MIV in den bisherigen Wohnverkehrsstraßen zu minimieren und innerhalb des Welterbebereichs – besonders vor dem Dom St. Peter – für Verkehrsberuhigung zu sorgen.

Die Verkehrsberuhigung am Domplatz wurde in der Vergangenheit immer wieder unterstützt und beantragt (u.a. 2002 von der ÖDP, 2006 von Bündnis 90/Die Grünen, 2008 von Freien Wählern, 2010 erneut von der ÖDP, 2011 durch einen Antrag der CSU) und auch von Bürgerbewegungen gefordert (wie beispielsweise ab 2001 durch die Bürgerinitiative „Verkehrsberuhigter Domplatz“ samt Bürgerbegehren im Jahr 2003).

Die Förderung der Lebensqualität für Altstadtbewohner und –besucher muss immer im Vordergrund stehen. Daher ist im Sinne der Luftreinhaltung die Reduktion des innerstädtischen Verkehrs besonders wichtig. Auch aufgrund der erfolgten Domsanierung sollte alles getan werden, um die Luftschadstoffbelastung im Bereich um den Dom zu vermindern.

In der Vorlage der Stadtverwaltung zum Beschluss vom 26.07.2011 „Ausweitung der Wohnverkehrsstraßenregelung auf den Domplatz“ steht zu lesen:

„Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Wohnverkehrsstraßenregelung für den Domplatz inklusive Krauterermarkt, Weiße-Hahnen-Gasse und Unter den Schwibbögen im Sinne einer Fortsetzung der Verkehrsberuhigung der Altstadt zu begrüßen.

Da allerdings die Verfügbarkeit der Kurzzeitstellplätze vor der Dompost von hoher Bedeutung für die umliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe sind, empfiehlt die Verwaltung die Wohnverkehrsstraße erst an der Pfauengasse beginnen zu lassen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Beschilderung alleine nicht die gewünschte Wirkung zeigen wird und somit die bestehenden Defizite nicht behoben werden können.

Die Verwaltung kann daher die Anordnung einer Wohnverkehrsstraße ohne bauliche Umgestaltung der betreffenden öffentlichen Verkehrsflächen nicht empfehlen. Vielmehr sollte die Neugestaltung dieses geschichtlich und städtebaulich besonders wichtigen Bereichs zeitnah (*) angestrebt werden, um die Voraussetzungen für eine wirksame Verkehrsberuhigung zu schaffen.“

Am 26. Juli 2011 wurde das Ziel eindeutig beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich Domplatz / Krauterermarkt ein Konzept zur Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen zu erstellen, mit dem Ziel, hier eine Wohnverkehrsstraßenregelung – oder eine vergleichbare Lösung – umsetzen zu können.“

Da die Umsetzung des Städtebaulichen Rahmenkonzeptes für die Regensburger Innenstadt 2025 mit der Platzneugestaltung durch Natursteinbelag und der niveaugleiche, barrierefreie Ausbau noch Zeit in Anspruch nehmen wird und der Begriff „zeitnah“ (siehe *) in diesem Zusammenhang nicht ernstgenommen werden kann, da letzterer Beschluss bereits fast sieben Jahre zurückliegt, soll die Stadtverwaltung nun sofort mit der Prüfung der Möglichkeit, bereits vor der baulichen Anpassung den Domplatz als Wohnverkehrsstraße anzuordnen, beauftragt werden.

gez. 

ÖDP-Stadträte Suttner, Lamby, Graf

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