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Antrag / Anfrage / Rede

Standortüberprüfung Schulneubau am Sallerner Berg

Änderungsantrag zu TOP 3 der Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung am 11.11.2020

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer,

das Schulzentrum am Sallerner Berg soll mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2018 neu errichtet werden. Im Zuge der fortschreitenden Planungen mehren sich Bedenken bezüglich des Standortes. Bitte legen Sie dem Bildungsausschuss am 11.11.2020 daher folgenden

Änderungsantrag zu TOP 3 der Öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses am 11.11.2020 zur Beratung und Beschlussfassung vor:

BESCHLUSSVORSCHLAG

Für das Schulzentrum am Sallerner Berg wird eine erneute Standortprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat zeitnah vorgelegt.

BEGRÜNDUNG

Im heutigen Maßnahmenbeschluss liegen uns die Planungen für ein Schulzentrum am Sallerner Berg/Standort Hunsrückstraße vor. Der Gebäudekomplex ist derzeit mit einer Investitionssumme von 79 Millionen Euro angesetzt. Im Zuge der Planungen haben sich aber Bedenken bezüglich des Standorts gehäuft. Auch wenn die Planungen nun schon weit fortgeschritten sind, sollte es angesichts der Investitionssumme der Standort nochmals in Frage gestellt werden. Denn für das Schulzentrum ist über mehrere Jahre eine Baustellenzufahrt über die georisikobehaftete Erzgebirgsstraße und Im Reichen Winkel geplant. Dies birgt zum einen die erhöhte Gefahr für Kinder auf dem Schulweg, die zusätzlich dem Baustellenverkehr ausgesetzt sind, zum anderen sind Schäden an Gebäuden und Ver- und Entsorgungsleitungen zu befürchten. Die Baustelle wird beim Umfang der Baumaßnahmen wohl bis zu 7 Jahre bestehen und damit wäre von einer langfristig bestehenden Gefahrensituation auszugehen. Die Herstellung einer alternativen Baustellenzufahrt ist aus Gründen des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit ökologisch nicht sinnvoll.

Im bekannten Georisikobereich gibt es auch Bedenken bezüglich der Haftung bei möglichen Schäden. Gebäude entlang der geplanten kritischen Baustellenzufahrten erhalten durch ihre Versicherungsgesellschaften, denen die Georisikolage bekannt ist, keinen Versicherungsschutz in der Elementarversicherung. 

Ob die kommunale Haftpflichtversicherung hier eine Deckung bzw. Haftung übernimmt ist fraglich, da den Entscheidern für die Trasse die geologischen Probleme/Risiken bekannt waren. Das Handeln könnte als grob fahrlässig angesehen werden, folglich kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier die Kommune selbst finanziell für mögliche Schäden einstehen muss. Bei der derzeitigen Haushaltslage muss ein derartiges Risiko vermieden werden.

Auch durch die Lage des neuen Schulzentrums können unverhältnismäßig hohe Mehrkosten durch massiven Felsabbau, Einbrüche und Klüfte bereits beim Abbruch und/oder Neubau entstehen. Unerwartete Provisorien für den Betrieb der alten Schule und Teilbereiche der neuen Schule und dadurch enorme Kostensteigerungen wären zu erwarten.

Ein grundsätzlicher Standortwechsel der Schule wäre daher dringend zu prüfen. Vorstellbar wäre, einen Teil der Bestandsgebäude einer alternativen Nutzung (Kultur, Soziales, Bürgertreff, Nahversorgung, etc.) zuzuführen und auf dem Gelände zusätzliche ökologische Ausgleichsflächen bzw. Erweiterung des Aberdeen-Parks in Erwägung zu ziehen.

Deutliche Einsparungen, welche die zusätzlichen Planungskosten kompensieren könnten, sind bei einem anderen Standort durchaus denkbar: einfacherer Baugrund, keine unkalkulierbaren Haftungsrisiken, einfachere Bedienung der Baustelle, dadurch weniger Bauabschnitte, keine Provisorien, keine mehrmaligen Umzüge, ungestörter Unterricht für Schüler und Lehrer und ein einmaliger Umzug nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes.

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