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Antrag / Anfrage / Rede

Sonne statt Atom, Gas und Kohle!

Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften und Dächern der Stadtbau schnellstmöglich ausbauen!

Quelle: Wikipedia

BESCHLUSSVORSCHLAG

1.   Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept mit konkreten Handlungsanweisungen und konkretem Zeitplan um die städtischen Liegenschaften sowie die Liegenschaften der städtischen Tochterunternehmen, die laut Solardachpotentialkataster in Frage kommen und in keinem Konflikt mit dem Denkmalschutz stehen, schnellstmöglich für die Nutzung von Strom aus Photovoltaik auszustatten.

2.   Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit der Stadtbau ein Konzept, wie Mieter der Stadtbau GmbH künftig auch in Regensburg von der im Bundeskabinett beschlossenen Förderung des Mieterstroms optimal profitieren können.

 

BEGRÜNDUNG

Zu 1:

Vor kurzem wurde durch den Stadtrat der Stadt Regensburg ein Energieleitbild beschlossen. Darin finden sich viele Verweise auf die große Bedeutung der Nutzung regenerativer Energiequellen. Insbesondere in der Nutzung der Solarenergie liegen laut Energieleitbild und Energienutzungsplan große Potenziale, da z.B. weitere Windenergieanlagen innerhalb des Stadtgebietes kaum zu realisieren sind.

Konkret wird folgendes Ziel veranschlagt: „Die Stadt Regensburg positioniert deshalb die solare Nutzung in ihren Aktivitäten als Schwerpunkt der nächsten Jahre… Die Stadtverwaltung will dabei eine Vorbildfunktion einnehmen und kontinuierlich die solare Energiegewinnung bei den eigenen Liegenschaften ausbauen. Mit Hilfe des Solarpotenzialkatasters sollen entsprechende Potenzialflächen auf städtischen Gebäuden ermittelt werden.“ Der Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften gilt folglich auch als Leitprojekt.

Auf diesen Zeilen fußend ist es deshalb in unseren Augen notwendig, konkrete Handlungsanweisungen und einen konkreten Zeitplan für die Nutzung der städtischen Liegenschaften zu erarbeiten und diese Arbeit auch auf die Objekte der städtischen Tochterunternehmen auszuweiten. Schließlich finden sich im Energieleitbild keine konkreten Objekte, die hierfür in Frage kommen und auch keine konkreten Zeiträume als Vorgabe für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Sollte sich diese Arbeit jedoch bereits in konkreten Handlungen der Stadtverwaltung wiederspiegeln, so bitten wir, dem Stadtrat hierzu einen konkreten Sachstandsbericht vorzulegen.

Die Eigenstrom-Erzeugung mittels PV-Anlagen bietet nicht zuletzt erhebliche ökonomische Vorteile: Vor allem für Liegenschaften mit erheblichem Stromverbrauch untertags ergeben sich Amortisationszeiten für die Investition von lediglich 8 bis 10 Jahren. Da die PV-Anlagen aber eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren haben, ergibt sich eine ideale Kombination von ökologischer Verantwortung und ökonomischer Vernunft.

Zu 2:

Laut diverser Medienberichte sowie Veröffentlichungen der Bundesregierung selbst sollen künftig Mieter vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Das Bundeskabinett hat dazu jüngst im April 2017 die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung an Letztverbraucher in diesem Wohngebäude (insbesondere Mieter) geliefert und im Gebäude verbraucht wird. Zudem soll ein Mieterstromzuschlag eingeführt werden.

Dadurch sollen Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden geschaffen werden. Laut Bundesregierung ist das Modell besonders für große Wohnhäuser attraktiv. Mieter sparen damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten und sorgen gleichzeitig für den Ausbau erneuerbarer zu Lasten fossiler Energien. Da die Stadtbau GmbH als Vermieter über eine hohe Anzahl an großen Wohngebäuden verfügt sollten die durch das neue Bundesgesetz geschaffenen Möglichkeiten ihr und ihren Mietern direkt zu Gute kommen. Deshalb ist es in unseren Augen sinnvoll, den Mieterstrom frühzeitig in konkrete Handlungsschritte zu überführen und hierfür zusammen mit der Stadt und ihren Zielen aus dem Energieleitbild und dem Energienutzungsplan ein konkretes Konzept zu erarbeiten.

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