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Antrag / Anfrage / Rede

Öffentlichkeit von Sitzungen der städtischen Tochterunternehmen

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte legen Sie den nachstehenden Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag dem Stadtrat zur Behandlung und

Beschlussfassung vor:

Antrag

Die Beschlussvorlage zum TOP 4 der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 20.06.13 wird wie folgt ergänzt:

Der Stadtrat beschließt folgende Ergänzungen/Änderungen des Gesellschaftsvertrages:

1. Die Aufsichtsratssitzungen der städtischen Tochtergesellschaft RBD Regensburg Business Development GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften (städtische Enkelgesellschaften) Bio Park Regensburg GmbH und IT Inkubator Ostbayern GmbH finden grundsätzlich öffentlich statt mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte, die zwingend der Geheimhaltung unterliegen. Die Sitzungen werden in einen öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungsabschnitt unterteilt. Die Beschlüsse werden jeweils in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

2. Die Neuregelung gemäß Satz 1 dieses Antrags wird an geeigneter Stelle in die einzelnen Gesellschaftsverträge aufgenommen. Alle in diesem Zusammenhang formal notwendigen Schritte werden veranlasst.

3. Die Medien sind über die Tagesordnungspunkte des öffentlichen Sitzungsteils zu informieren.

Begründung

Die Unterteilung in öffentlich und nichtöffentlich zu beratende Tagesordnungspunkte entspricht der jahrzehntelangen Übung im Stadtrat und seinen Ausschüssen. Die Rechtsform einer GmbH hindert uns nicht, öffentliche Anliegen öffentlich zu beraten, wenn es der politische Wille des Stadtrates ist. Städte wie Amberg, Deggendorf oder Passau haben nach dem Transparenzurteil des VGH Regensburg beschlossen, nicht nur die Geheimhaltungspflicht aufzuheben, sondern ihre GmbH-Aufsichtsratssitzungen für die Öffentlichkeit zugängig zu machen. Es gab seither keine Probleme mit der Rechtsaufsicht oder mit der Eintragung im Handelsregister. Letztendlich geht es bei diesem Thema um die grundsätzliche Frage, in wie weit Politik privatisiert und das für die Demokratie wichtige Öffentlichkeitsprinzip durch Auslagerungen eingeschränkt werden darf. Entscheidungen über Buslinien, Busentgelte und Tarifstrukturen oder gar Privatisierungen, Bürgschaften und stadtentwicklungsrelevante Themen sollen nicht länger hinter verschlossenen Türen beraten werden, denn schließlich arbeiten die städtischen Tochterunternehmen mit dem Geld der Bürger. Die Einräumung umfassender Informationsrechte ist laut Sitzungsvorlage zum TOP dem „oben dargestellten und für die Inhouse-Vergabe erforderlichen Kontrollkriterium geschuldet.“

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Graf                                               Benedikt Suttner             

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