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Antrag / Anfrage / Rede

Erhalt und Erweiterung des städtischen Baumbestandes

Gemeinsamer Antrag mit Bündnis 90 / Die Grünen

Stellv. Fraktionsvorsitzende der Grünen Anna Hopfe (links) mit ÖDP-Fraktionsvorsitzender Astrid Lamby

BESCHLUSSVORSCHLAG

 

  1. Die Baumschutzverordnung wird durch die Verwaltung überarbeitet, an den Klimaschutz angepasst und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.
  2. Die Gültigkeit der Baumschutzverordnung wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
  3. Ein jährlicher Baumbestandsbericht wird erstellt. Er soll Entwicklungen im städtischen Baumbestand aufzeigen. Eine angefügte Baumfäll-Liste führt geplante und vollzogene Baumfällungen sowie den Fällgrund im jeweiligen Berichtszeitraum auf.
  4. Begleitend dazu erarbeitet die Verwaltung Maßnahmen, die den Wert des Baumbestandes unserer Stadt in der öffentlichen Wahrnehmung stärken.

BEGRÜNDUNG

Erhalt und Ausbau des städtischen Baumbestandes sind in vielerlei Hinsicht sinnvoll. Besonders in Zeiten des Klimawandels übernimmt er wichtige Aufgaben, wie die Dämpfung der Erwärmung im verdichteten Innenbereich (eine wichtige Funktion aus Sicht des Klimaresilienzmanagements), die Feinstaubreduktion entlang von Straßen sowie die Unterstützung der heimischen Flora in den Randbereichen. Außerdem bieten Bäume wichtige Lebensqualität durch Grünräume.

Die Baumschutzverordnung ist hierfür ein wichtiges Instrumentarium, eine Überarbeitung und Anpassung dieser an das Leitbild Energie- und Klima sind aufgrund der schnell fortschreitenden Entwicklung des Klimawandels dringend geboten. Auch im Verwaltungsentwurf des

Stadtentwicklungsplans (S. 143) wird die Überarbeitung und Aktualisierung der Baumschutzverordnung bereits als kurzfristige, bis 2030 umzusetzende Maßnahme benannt. Insbesondere Zonierungen bezüglich Fällungen und Pflanzvorschriften, Forderungen zur Verbesserung der Baumstandorte und das Verbot der Salzstreuung bei Baumstandort mit Wegeniveau werden als notwendig erachtet.

Der derzeit gültigen Baumschutzverordnung, erstmals 1975 erlassen und zuletzt 2004 geändert, liegt eine veraltete Gebietskulisse zugrunde. Der Baumbestand in neuen Stadtteilen wird beispielsweise nicht erfasst, weshalb der Geltungsbereich angepasst und auf die im Zusammenhang bebauten Gebiete im gesamten Stadtgebiet ausgeweitet werden sollte. Bei der Überarbeitung muss daher auch differenziert werden. In Gebieten mit starker Versiegelung muss ein großer, alter Baum den höchsten Schutz genießen, mit Baumfällungen muss hier besonders restriktiv umgegangen werden.

Weitere Ideen, die – wenn rechtlich zulässig – in die Baumschutzverordnung einfließen könnten wären:

  • Bei genehmigten Baumfällungen die notwendigen Ersatzpflanzungen am Baumvolumen, nicht an der Anzahl der Bäume bemessen.
  • Bei Baumfällungen vom Verursacher das Hinterlegen einer Kaution verlangen, die nach erfolgten Ersatzpflanzungen wieder ausgezahlt werden kann.
  • Bei Baumfällungen durch Neubau oder Sanierung nachprüfbar vor Ort Ausgleich schaffen. Dieser muss mindestens jedoch 50 % vor Ort und 50% im Naturraumgebiet erfolgen und darf nicht auf weit entfernte Orte verlagert werden. Ziel ist es, Baumstandorte zu erhalten.
  • Den Ausnahmenkatalog minimieren (z.B. kein Ausschluss von Obstbäumen ab einem Stammumfang von über 50 cm, so geregelt in der Baumschutzverordnung von Ottobrunn oder auch Schutz von Bäumen in Gartenparzellen von Kleingartenanlage oder auf Grundstücken mit einer Grundstücksfläche bis zu 350 m²).

Es sollten weitere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das öffentliche Interesse und die Wahrnehmung für den Baumbestand zu stärken, z.B. durch Baumpatenschaften (wie beispielsweise in Nürnberg, Münster und Leipzig). Entsprechende Projekte werden von der Verwaltung auch unter dem Aspekt Kostenersparnis oder -neutralität überprüft.

Zeichner*innen: Astrid Lamby, Benedikt Suttner, Maria Simon, Stefan Christoph, Anna Hopfe, Yasmin Hopp, Monir Shahedi

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