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Antrag / Anfrage / Rede

Ergänzungsantrag „Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms“

TOP 5 im Planungsausschuss am 18.10.2016 -> zugestimmt

In der Stellungnahme der Stadt Regensburg zum LEP-E wird unter dem Bereich „Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren“ nach dem letzten Satz der auf „zur Regel wird.“ endet, folgende Passage zusätzlich eingefügt:

„Deshalb plädiert die Stadt Regensburg dafür, die bisherige Überschrift „Zersiedelung vermeiden“ zum Kapitel 3.3 beizubehalten und statt der im Änderungsentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen von 3.3 Abs. 2 (Z) Satz 2 die bisherigen Aussagen unverändert in die Neufassung des LEP zu übernehmen.“

 

BEGRÜNDUNG

Die klare Forderung nach Beibehaltung der Überschrift und der bisherigen Inhalte zur Vermeidung der Zersiedelung würde die in diesem Abschnitt von der Stadt Regensburg aufgezeigten Kritikpunkte („Die vielfältigen Aufweichungen des Anbindegebots werfen insgesamt die kritische Frage auf, welche Steuerungswirkung dieses Instrument zukünftig noch haben kann, wenn die Ausnahme davon immer mehr zur Regel wird.“) an einer Änderung noch verdeutlichen. Die von der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen kämen einer Kündigung des „Bündnisses zum Flächensparen“ gleich, das von der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange im Jahre 2003 abgeschlossen wurde. Eine weitere Aufweichung des Anbindegebots würde auch mit den Zielen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) kollidieren: Art. 2 dieses Gesetzes schreibt vor, „bei der Landes-, Regional- und Bauleitplanung eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeitsstätten, öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und an die Erholungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen sowie deren Anbindung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur anzustreben.“ Eine Ansiedlung neuer Arbeitsstätten in freier Landschaft macht die Verwirklichung dieses Zieles illusorisch oder für die Träger des ÖPNV extrem kostenintensiv.

-> Dem Antrag hat der komplette Planungsausschuss zugestimmt!

 

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