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Antrag / Anfrage / Rede

Entsorgung ausgedienter Kühlgeräte

Vorgabe des Standards DIN 50574 bei der Ausschreibung von Aufträgen zum Kühlgeräterecycling

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

folgenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses zur Beschlussfassung zu setzen:

Beschlusstext

Die Verwaltung wird beauftragt, den Standard DIN 50574 bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen für ausgediente Kühlgeräte einzuführen. 

Begründung

Ozonschichtschädigende Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) sind in Kühlschränken längst verboten – doch laut Umweltbundesamt immer noch ein Problem. Alte Kühlschränke so zu recyceln, dass möglichst wenig FCKW entweicht, ist eine Herausforderung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit weist in einer Pressemitteilung vom 13. März 2015 darauf hin, dass auf Grund der langen Nutzungsdauer von Kühlgeräten noch bis ins Jahr 2025 Geräte mit ozonschichtschädigenden Gasen in den Entsorgungskreislauf gelangen werden.

Laut Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden von kommunal beauftragten Recyclingfirmen derzeit zu geringe Mengen der klimaschädlichen Gase Fluorchlorkohlenwasserstoff und Fluorkohlenwasserstoff aus den ausgedienten Kühlgeräten entnommen. Diese tragen signifikant zur Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung des Klimas bei.

In Regensburg werden jährlich ca. 3000 Kühlgeräte entsorgt. Laut dem Bericht des Umweltamtes der Stadt Regensburg zu den Klimaschutzaktivitäten von April 2015 werden in Regensburg durch Kühlgeräterecycling bereits große Mengen CO2 eingespart. Die Maßnahme würde einen weiteren Beitrag zur CO2-Reduktion Regensburgs leisten und dabei helfen, Klimaschutzziele zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass 100% der extrem klimaschädlichen Gase fach- und ordnungsgerecht entsorgt werden, ist die Umsetzung der neuen Norm auf kommunaler Ebene notwendig und ohne großen Aufwand möglich.

Alle großen Kühlgerätehersteller schreiben ihren Recyclern inzwischen den Entsorgungsstandard 50574 vor. Es liegt nun nur noch an den Kommunen, dem Beispiel der Hersteller zu folgen und den neuen Standard bei der Vergabe von Aufträgen zum Recycling ausgedienter Kühlgeräte festzulegen.

Der Standard DIN 50574 schreibt die Dokumentation der tatsächlich entnommenen Menge an Klimagasen aus den Geräten vor. Diese konkreten Entnahmewerte erleichtern es, die herausgeholten Kälte- und Treibmittel zu bewerten. Weil die bisherige Rechtsnorm TA Luft nur Aussagen über die Dichtigkeit einer Anlage an einem Tag im Jahr zulässt, jedoch keine Vorgaben zur Dokumentation und Analyse der Output-Stoffe macht, ist sie nicht geeignet, ein ordnungsgemäßes Kühlgeräterecycling zu gewährleisten.

Durch in der neuen DIN Norm 50574 vorgeschriebene Auditberichte wird eine Beurteilung des Recycling-Unternehmens vereinfacht und so die Vergabe an Unternehmen mit fach- und ordnungsgemäßem Recycling der Geräte erleichtert.  

 

Initiative:

Astrid Lamby

(Mitglied im Umweltausschuss)

 

Mittelbayerische Zeitung vom 13.10.2015

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