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Antrag / Anfrage / Rede

Energie und Klima in der Bauleitplanung

Änderungsantrag zu TOP 4 der Planungsausschusssitzung am 22.03.22

Foto: pixabay.com

Beschlussvorschlag:

Die Nummer 2 des Beschlussvorschlages wird gestrichen und durch folgenden Beschlusstext ersetzt:

Zur Umsetzung diverser durch Beschlüsse des Stadtrates festgelegter Energie- und Klimaschutzziele (Energienutzungsplan, Solardachkataster, Leitbild Energie und Klima, Regensburg Green Deal, Aktionsplan Energie und Klima, …) wird ab sofort in allen neuen Bebauungsplänen eine Verpflichtung zur Ausstattung mit Solaranlagen (Photovoltaikanlagen oder Solarthermie) vor dem Hintergrund einer korrekten Abwägung öffentlicher und privater Belange konsequent geprüft und umgesetzt.

Die Installationen von Photovoltaikanlagen oder thermischen Solaranlagen sollen zur Umsetzung der Klimaschutzziele und unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch den Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23b BauGB auf allen Gebäuden festgelegt werden.

Folgender Wortlaut wird hierfür vorgeschlagen: „Geeignete Dachflächen sind für die Gewinnung von Solarstrom mit Photovoltaik oder Solarthermie möglichst in Kombination mit einer Dachbegrünung auszustatten. Die Anlage muss mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.“

Das Einbauen von fossilen Öl- und Gasheizungen in Gebäude, die Teil von zukünftigen Bebauungsplänen sind wird mit Verweis auf die oben aufgeführten Begründungen untersagt.
Bei städtebaulichen Verträgen wird stets mit den GrundstücksinteressentInnen eine Solarpflicht vereinbart.

Begründung folgt mündlich in der Sitzung.

gez. Benedikt Suttner

ÖDP-Fraktionsvorsitzender

 

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