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Antrag / Anfrage / Rede

Dringlichkeitsantrag

Stellungnahme der Stadt Regensburg zum Entwurf für das neue bayerische Landesentwicklungsprogramm

ÖDP-Stadtratsfraktion

Der nachstehende Antrag wurde in der Stadtratssitzung zurückgestellt mit der Begründung, die Stellungnahme Regensburgs sei in Arbeit. Nach der Sommerpause wurde dann eine Stellungnahme verfasst, deren Grundlage der folgende ÖDP-Antrag war:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Kommunen wurde zum 20.6.12 der Entwurf zum neuen bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) zugestellt. Bis zum 21.09.2012 haben die Kommunen Zeit, sich dazu zu äußern und ihre Anregungen einzubringen.

Obwohl Sie die Befassung mit dem LEP bisher im Stadtrat oder einem entsprechenden Ausschuss nicht zur Debatte gestellt haben, stellen wir in der heutigen Ausschusssitzung als ÖDP-Fraktion nachfolgenden Dringlichkeitsantrag. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass Stellungnahmen der Kommunen nur bis zum 21.09.12 eingereicht werden können. Um der Verwaltung die notwendige Zeit für die Einarbeitung zu geben, ist eine Beschlussfassung hierzu am sinnvollsten in der heutigen Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen angebracht.
Der Einfachheit halber werden im Folgenden die Begründungen direkt im Anschluss an die Beschlusstexte angeführt.

Beschluss

Die nachfolgenden Punkte werden in die Stellungnahme der Stadt Regensburg zum Entwurf für das neue Landesentwicklungsprogramm mit aufgenommen:

1. Antrag zur Änderung des „Leitbild“

Im Leitbild auf S. 5 der Vorlage soll der erste Satz des Punktes „Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen“ wie folgt umformuliert werden:

„ Wir werden unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und uns dabei an den Empfehlungen des Weltklimarates IPCC orientieren!“

Begründung

Die bisherige Formulierung  „Wir wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.“ Ist zu schwach und undefiniert. Eine solche Aussage wird der Dramatik des Problems nicht gerecht.

Vermeidung der Zersiedelung

Der unter 3.3. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:

 (Z) Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur ist zu vermeiden.

Begründung

Die ungegliederte Zersiedelung der Landschaft ist eine der großen Gefahren für den Erhalt großer, zusammenhängender und naturnaher Lebensräume. Deren Schutz ist unverzichtbar. Außerdem stellt die Zersiedelung eine ökonomische Belastung dar, weil große Versorgungsnetze gebaut und erhalten werden müssen.

4. Leistungsfähiges Schienennetz

Der unter 4.3.1. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:

(Z) Das Schienennetz ist zu erhalten und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Begründung

Das LEP sollte eine klare Festlegung für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes enthalten, weil das noch verbliebene Schienennetz wirklich unverzichtbar für eine ökologisch und sozial verantwortbare Mobilität ist.

5. Verkehrsflughafen München

Die unter 4.5.1. (Verkehrsflughafen München) festgelegten zwei Ziele (Bau einer dritten Start- und Landebahn sowie Festlegung eines Vorranggebietes) sollen gestrichen werden.

Begründung

Nach dem Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt  ist die Aufnahme dieser im bisherigen LEP nicht enthaltenen Ziele unverständlich. Unabhängig davon stellen diese Ziele einen Angriff auf den Klimaschutz dar, weil der Luftverkehr nachweislich eine besonders klimaschädliche Form der Mobilität ist, die unter Gemeinwohlaspekten nicht auszuweiten sondern eher zu reduzieren ist. Für die Bewohner des ländlichen Raumes ist die Förderung des Luftverkehrs im Ballungsraum München mit seiner Sogwirkung auf die Bevölkerungsentwicklung und seiner Bindung von Investitionsmitteln zudem unverständlich – vor allem weil im neuen LEP der Demographie- und Wanderungs-Aspekt zu einem besonderen Schwerpunkt erklärt wird.

6. Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße

Das hier aufgeführte Ziel soll wie folgt festgelegt werden:

(Z) Die Schifffahrtsverhältnisse auf der Donau sind ohne weitere Staumaßnahmen zu verbessern.

Begründung

Die Festlegung ist in der vorliegenden Form widersprüchlich: Ein „vertragsgemäßer“ Ausbau der Donau (unter Bezug auf den Donaustaatsvertrag vom 13.6.1921) könnte nicht naturschonend erfolgen und würde mit Sicherheit europäischen Naturschutzrichtlinien widersprechen. Seit 1921 hat sich die Einstellung der gesamten Gesellschaft zu flussbaulichen Eingriffen grundlegend geändert. Auch die Erkenntnisse über den Wert der Flussdynamik für die Sicherung der Grundwasser-Ressource sind
gewachsen. Eine Berufung auf einen Vertrag aus dem Jahr 1921 mutet im Jahre 2012 anachronistisch an.

7. Energieversorgung

Die beiden unter 6.1. angeführten „Grundsätze“ sind wie folgt zu „Zielen“ umzuformulieren:

(Z) Die Energieversorgung ist durch Umbau und Dezentralisierung der Energieinfrastruktur sowie durch die Realisierung aller zur Verfügung stehenden Einsparungsmöglichkeiten (Effizienz und Suffizienz) sicherzustellen.

(Z) Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.

Begründung

Die Umformulierungen entsprechen eher den Erfordernissen der im politischen Konsens ausgerufenen Energiewende.

8. Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem

Der unter 7.1.6. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:

(Z) Lebensräume für wildlebende Arten sind zu sichern und zu entwickeln. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sind zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Begründung

Es ist eine ethische Verpflichtung, die ohnehin erheblich dezimierten Lebensräume und Wanderkorridore zu sichern, zu erhalten und wieder herzustellen.

9. Hochwasserschutz

Der unter 7.2.4. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:

(Z) Die Risiken durch Hochwasser sind so weit als möglich zu verringern. Hierzu müssen

- die natürlichen Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,

- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie

- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt werden.

Begründung

Der Hochwasserschutz ist für die Bevölkerung eines der wichtigsten Vorsorgeziele. Eine Feststellung lediglich mit Grundsatzcharakter reicht hier nicht aus.

gez. ÖDP-Stadtratsfraktion

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