Antrag / Anfrage / Rede
Akteneinsicht - Ergänzung der Geschäftordnung Stadtrat Regensburg (§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse)
2009
Demokratie - Gläsernes Rathaus
Dieser Antrag wurde am 15. Januar von der Fraktion gestellt.
In der Stadtratssitzung vom 19. Februar 2009 wurde dieser Antrag von der Stadtratsmehrheit abgelehnt.
http://srv19.regensburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=17592&options=4
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgenden Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Regensburger Stadtrates dem Stadtrat vorzulegen.
Antrag:
§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse
(5) Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder haben, soweit sie eine Tätigkeit nach Absatz 3 oder 4 ausüben, ein Recht auf Akteneinsicht, sonst nur, wenn sie vom Stadtrat mit der Einsichtnahme beauftragt werden. Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin geltend zu machen.
ist wie in der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags zu ergänzen um den Satz:
Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Begründung:
Dieses Recht ist zur Vorbereitung auf Sitzungen zwingend notwendig und dient der demokratischen Transparenz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dünninger
Fraktionsvorsitzender
ökologisch-demokratische Partei
ödp-Fraktion im Stadtrat