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Pressemitteilung

Diskussion um Baugenehmigung für die Halle 2 bei den Klärschlammteichen

"Damals plädierte eine breite Mehrheit aus SPD, CSU, Freien Wählern, FDP und Grünen für eine schnelle Baugenehmigung für die Halle 2 nach §35."

Foto: Albert Sinzger

Fragenkatalog der SPD verwundert sehr!

Benedikt Suttner: “Haben Sie nicht selbst die Entscheidungshoheit der Stadt in Frage gestellt, Herr Rappert und Herr Huber?!”

Regensburg. Die ÖDP-Fraktion zeigt sich verwundert über die Veröffentlichung des Fragenkataloges der SPD zu den Bauentscheidungen, die das Gebiet der Kremser Straße und der Klärschlammteiche der ehemaligen Zuckerfabrik betreffen. Dass es sich dabei um ökologisch sensibles Gebiet, erhaltenswerten Naturraum, hohe artenschutzrechtliche Belange und nicht zuletzt belegtes öffentliches Interesse handelt, hat der Bund Naturschutz zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz und der Donau-Naab-Regen-Allianz am Wochenende mit einer Kundgebung und rund 200 Teilnehmern eindrucksvoll und zu Recht zum wiederholten Mal dargelegt.

Als Folge hieraus legte die SPD gestern einen Fragenkatalog vor, der die Entscheidungen rund um das Areal noch einmal unter die Lupe nehmen und Details klären soll. Der ÖDP-Fraktion ist es diesbezüglich ein großes Anliegen, auch die Rolle der Stadtratsgruppierungen im bisherigen Entscheidungsprozess genauer zu beleuchten. Benedikt Suttner lehnte im November 2015 im Planungsausschuss als ÖDP-Vertreter als Einziger eine Bebauung und die Aufstellung eines Bebauungsplans an der Kremser Straße ab. Bedenken äußerte damals neben ihm nur Frau Freihoffer von der Linken. Nun stellt er klar: “Damals plädierte eine breite Mehrheit aus SPD, CSU, Freien Wählern, FDP und Grünen für eine schnelle Baugenehmigung für die Halle 2 nach §35. Das war der klare politische Wunsch der Koalition und der Stadtratsmehrheit.”

So plädierte z.B. der jetzige SPD-Fraktionschef Klaus Rappert im Namen der SPD für einen schnellen Bau der zweiten Halle um Arbeitsplätze zu schaffen. Hierfür sei eine Umsetzung nach § 35 BauGB wünschenswert. Auch fragte er, ob dies möglich sei, denn man müsse sich dafür einsetzen, dass die Baugenehmigung bereits vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erteilt werden könne.

Sogar die Vertreter der Grünen, Herr Erhard und Bürgermeister Huber, zeigten sich in ihren Wortmeldungen mit dem Bau der zweiten Halle nach §35 im Namen ihrer Fraktion einverstanden und sprachen insgesamt von einem tragfähigen Kompromiss.  

ÖDP-Fraktionsvorsitzender Benedikt Suttner: “Die politischen Statements sowohl der CSU  als auch der kompletten Koalition gingen klar in Richtung >>Lasst die zweite Halle so schnell wie möglich bauen!<<. Wenn sich die SPD nach ihren damaligen Plädoyers jetzt mit einem umfangreichen Fragenkatalog an die Spitze der Sachverhaltsaufklärung stellen will und dabei auch die städtische Planungsreferentin ins Kreuzfeuer nimmt, muss ich mich sehr wundern. Herr Dr. Rappert selbst war damals der erste, der für eine Bebauung der Halle 2 nach §35 warb. Das sollte man nicht vergessen!”   

Zudem drängt sich nach Ansicht der ÖDP-Fraktion der Verdacht auf, dass die gesamte Koalition zusammen mit der CSU die  Entscheidungshoheit der Stadt in kommunalen Bauverwaltungsfragen in Frage stellte. Benedikt Suttner: “Welche Kraft besitzt denn ein Bebauungsplan, wenn trotz schriftlich in der Verwaltungsvorlage aufgeführtem und nachgewiesenem massivem öffentlichem Interesse (Natur- und Artenschutz) eine Ausnahme nach §35 aufgrund rein wirtschaftlicher Überlegungen direkt nach dem Aufstellungsbeschluss erteilt wird?”

Dass Bürgermeister Huber jetzt in seiner Funktion als zuständiger Umweltreferent mit Begriffen wie “Räuberpistolen” gegen den Bund Naturschutz austeilt, kann Benedikt Suttner nicht nachvollziehen: “Obwohl stets ein Bebauungsplan in Planung war wurden große Teile der Fläche bereits vorab durch §35 gerodet und bebaut. Das erfolgte ohne adäquate Beteiligung der Fachverbände und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn anlässlich der Planungen für eine dritte Halle trotz mündlicher entgegengesetzter Vereinbarungen mit der Stadt  der Bund Naturschutz jetzt nicht Alarm schlägt, wann denn dann, Herr Huber? Es geht schließlich um artenschutzrechtliche Belange als zwingenden Grund des öffentlichen Interesses.”

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